Änderungen zum Jahreswechsel


Wo kann man sparen? Auf welche Kostensteigerungen müssen wir uns einstellen? Was sollten wir im Auge behalten? Der folgende Beitrag zeigt einen Überblick wichtiger Veränderungen ab 2021.

 

Mehrwertsteuer steigt wieder an

Die befristete Senkung der Mehrwertsteuer wird wieder aufgehoben. Der reguläre Satz steigt wieder von 16 % auf 19 %, der ermäßigte von 5 % auf 7 %.

 

Kindergeld, Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung steigen

Für das erste und zweite Kind erhöht sich das Kindergeld auf jeweils 219 €, für das dritte Kind auf 225 € und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils auf 250 € pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird von 5.172 € auf 5.460 € angehoben. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 € auf 2.928 € erhöht.

 

Erhöhung Grundfreibetrag und Verschiebung der Steuertariffunktion

Der Grundfreibetrag wurde aufgrund des inzwischen vorliegenden Existenzminimumberichts kurzfristig nochmals angepasst und wird im Jahr 2021 nun von 9.408 € auf 9744 € angehoben. Änderungen gibt es auch bei der Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs zum Ausgleich der sog. kalten Progression. Die Eckwerte des Grenzsteuersatzes verschieben sich um 1,52 %, damit inflationsbedingte Einkommenszuwächse nicht zu einer größeren Steuerlast führen.

 

Januar und Juli 2021: Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung steigen

Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 9,50 € pro Stunde. Ab Juli 2021 steigt er auf 9,60 € pro Stunde. Die Mindestausbildungsvergütung pro Monat steigt ab Januar 2021 auf 550 €.

 

Grundrente für Geringverdiener

Die Grundrente für Geringverdiener kommt 2021. Alle Rentner erhalten demnach den vollen Zuschlag auf ihre selbst erarbeiteten Ansprüche, wenn sie wegen Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege mindestens 35 Jahre an Versicherungszeiten nachweisen können. Rentner, die mindestens 33 Versicherungsjahre geltende machen können, bekommen immerhin noch einen verminderten Zuschlag. Es ist dabei nicht entscheidend, ob man Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet hat. Jedoch ist im Gesetzentwurf vermerkt, dass nur ein Anspruch besteht, "wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren". Minijobber hätten somit keinen Anspruch auf Grundrente.

 

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der GKV erhöht sich

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der seit 2019 wieder zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt wird, steigt von 1,1 % auf 1,3 %.

 

Beitragsbemessungsgrenze gKV und Versicherungspflichtgrenze steigen

Das maximale Einkommen, das bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt wird, steigt im Rahmen der jährlichen Anpassung von 56.250 € auf 58.050 €. Dies entspricht einer monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 €. Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich 2021 auf 64.350 €. Somit müssen Angestellte für den Eintritt in die private Krankenversicherung monatlich mindestens 5.362,50 € brutto verdienen.

 

Beitragsbemessungsgrenze gRV und sozialabgabenfreier Anteil bAV-Beiträge erhöhen sich

Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich auf 85.200 € im Westen und 80.400 € im Osten. Der maximale sozialabgabenfreie Anteil steigt damit auf 284 €, der steuerfreie Anteil auf 568 € monatlich.

 

Sonderausgabenabzug Basis-Rente steigt

Der maximale jährliche Beitrag zur Basis-Rente, der zur Berechnung des Sonderausgabenabzugs maßgebend ist, steigt auf 25.787 €. Davon sind 2021 92 % steuerlich anrechenbar, d.h. maximal 23.724 €.

 

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